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Vorbachzimmern

Überführung innerhalb Deutschlands

Mit der Überführung der Leiche innerhalb Deutschlands (z.B. in ein anderes Bundesland) können Sie ein Bestattungsunternehmen beauftragen. Dieses erfüllt dann die rechtlichen Auflagen und übernimmt die Organisation der Überführung für Sie.

Voraussetzung für die Überführung ist, dass die Todesbescheinigung vorliegt.

Für die Beförderung einer Leiche innerhalb des Gemeindegebiets ist kein Leichenpass erforderlich.

Liegt das Ziel der Überführung außerhalb des Gemeindegebiets und innerhalb Deutschlands (z.B. ein anderes Bundesland), ist ein Leichenpass erforderlich, wenn das Bundesland, in das die Leiche überführt werden soll oder ein auf der Fahrt berührtes Bundesland einen Leichenpass verlangt.

Soll die Leiche zum Zwecke der Feuerbestattung in ein anderes Bundesland oder ins Ausland befördert werden, muss eine zweite Leichenschau durchgeführt werden.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat ihn am 09.09.2021 freigegeben.

http://www.vorbachzimmern.info//verwaltung-service/buergerservice/lebenslagen