Lebenslagen: Niederstetten

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Stiftungsvermögen

Die Verwirklichung des Stiftungszwecks setzt voraus, dass der Stiftung die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Der Stifter muss die Stiftung daher mit einem bestimmten Vermögen ausstatten.

Das Stiftungsvermögen kann aus Vermögenswerten aller Art bestehen. Beispiele sind:

  • Kapitalvermögen
  • Liegenschaften
  • Rechte
  • Forderungen
  • bewegliche Sachen
  • Aktien

Das Stiftungsvermögen muss ausreichend bemessen sein, um den Stiftungszweck dauernd und nachhaltig aus den Erträgen, die aus dem Stiftungsvermögen erwirtschaftet werden, erfüllen zu können. Die Höhe des erforderlichen Vermögens hängt wesentlich vom Stiftungszweck ab.

Spätere Aufstockungen des Vermögens (Zustiftungen) durch den Stifter beziehungsweise andere Personen sind ebenso möglich wie Zuwendungen (Beispiele: Spenden oder staatliche Zuschüsse). Diese müssen zur Erfüllung des Stiftungszwecks verwendet werden.

Die Verwaltung des Vermögens ist eine der wesentlichen Aufgaben der Stiftungsorgane. Sie muss sparsam und wirtschaftlich sein. Sie dient der dauernden und nachhaltigen Erfüllung des Stiftungszwecks. Das Stiftungsvermögen muss grundsätzlich in seinem Bestand erhalten werden.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat ihn am 07.12.2022 freigegeben.

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